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SZ – Solidarzuschlag

Umgangssprachlich auch “Soli” genannt. Um das zusammenwachsen und den (Aufbau Ost) Deutschlands nach der Wende 1989 zu fördern wurde 1991 der Solidarzuschlag eingeführt. Jeder Steuerzahler der in Deutschland lebt zahlt den Soli, auch Ausländer die in Deutschland Einkommensteuer zahlen.

Alleinstehende mit maximal 972 Euro Steuern im Jahr sind befreit – zusammen veranlagte Partner bis 1.944 Euro.
Singles mit einer Jahres Steuerlast zwischen 973 und 1.340 Euro, müssen nur einen reduzierten Satz zahlen – Ehepaare ab 2.680 Euro.
Bei allen die über dieser Freigrenze liegen beträgt er 5,5 Prozent der Einkommensteuer.
Ab 2021 zahlen den Soli nur noch Anleger, die ihren Sparerfreibetrag ausgeschöpft haben, Besser verdienende, GmbHs und andere Körperschaften. Für rund 90 Prozent der Steuerzahler wird der Solidarzuschlag dann entfallen.

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