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KS – Kirchensteuer

Jedem Arbeitnehmer in Deutschland der einer Kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört wird ein bestimmter Prozentsatz von Lohn/Gehalt einbehalten.Die Besteuerungsmerkmale auf der Lohnsteuerkarte dienen dem Arbeitgeben dabei ans Grundlage. Jedes Bundesland hat hierzu einen anderen Kirchensteuersatz/Kirchensteuerhebesatz.

Diese sind für 2020 wie folgt:

Bundesland             Hebesatz

Baden-Württemberg 8,00%
Bayern 8,00%
Berlin 9,00%
Brandenburg 9,00%
Bremen 9,00%
Hamburg 9,00%
Hessen 9,00%
Mecklenburg-Vorpommern 9,00%
Niedersachsen 9,00%
NRW (Nordrhein-Westfalen) 9,00%
Rheinland-Pfalz 9,00%
Saarland 9,00%
Sachsen 9,00%
Sachsen-Anhalt 9,00%
Schleswig-Holstein 9,00%
Thüringen 9,00%

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