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Berufsunfähig

Definition:
Als Berufsunfähig gelten Sie, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf wahrscheinlich mindestens 6 Monate und noch zu 50 % ausführen können.

Dies legt ein Arzt fest, der den Bericht an Ihre Versicherung weiterleitet.

Die Versicherung kann hier dann noch mal einen eigenen Arzt zur Prüfung der Berufsunfähigkeit beauftragen.

Nach der Überprüfung und Genehmigung des Antrages bekommen Sie dann die monatlich vereinbarte Rente ausbezahlt.

Dies  solange Sie berufsunfähig sind, längstens bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Also bis zum Renteneintrittsalter.

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